Versicherungsrecht

Ihre Anwältin für Personenversicherungsrecht in Berlin

Mit Knowhow an Ihrer Seite!

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Krankentagegeldversicherung abschließt, will sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfallverletzungen absichern.


Versicherungsunternehmen versprechen für den Ernstfall gerne vollmundig „Rundum-Schutz“ und schnelle Zahlung. Wird der Versicherungsnehmer jedoch tatsächlich berufsunfähig bzw. arbeitsunfähig oder invalide und verlangt er deswegen die Zahlung der vereinbarten Rente bzw. Invaliditätsleistung bzw. die Auszahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sieht die Realität oftmals anders aus: Nach monatelanger Schadensprüfung lehnt das Versicherungsunternehmen die vereinbarten Leistungen ab.


Zur Begründung wird immer wieder angeführt, dass die vom Versicherungsnehmer eingereichten Unterlagen seine gesundheitlichen Einschränkungen angeblich nicht hinreichend belegen. Oder die Versicherungsunternehmen berufen sich auf ein -von ihnen selbst in Auftrag gegebenes!- medizinisches Gutachten, welches die vom Versicherungsnehmer geschilderten Einschränkungen nicht bestätige. Nicht selten sieht sich der Versicherungsnehmer auch dem Vorwurf ausgesetzt, bei Vertragsschluss angeblich falsche Angaben gemacht zu haben, weswegen sich das Versicherungsunternehmen berechtigt sieht, den Vertrag durch Anfechtung oder Rücktritt aufzulösen.

Verzögerungstaktik und rechtswidrige Leistungsverweigerung gehören zur Tagespolitik der Versicherungsunternehmen.

Ich helfe Ihnen!

Mit meiner langjährigen Erfahrung verschaffe ich Ihnen die notwendige Augenhöhe gegenüber Ihrem Versicherer bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.

Private Unfallversicherung

Ob Invaliditätsleistung, Unfall-Rente, Krankenhaustagegeld oder sonstige versicherte Leistungsansprüche: Was bringt die schönste Police, wenn der Versicherer nicht zahlen oder den Versicherten mit niedrigen Leistungen abspeisen will? Ich biete Ihnen fachkundige Beratung und Unterstützung im Bereich der privaten Unfallversicherung, damit Sie bekommen, wofür Sie Beiträge zahlen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer berufsunfähig ist, hat mit seiner gesundheitlichen und finanziellen Situation ausreichend zu tun. In dieser Lage einen mehrseitigen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu stellen und sich danach den regelmäßig umfangreichen und verwirrenden Nachfragen des Versicherers zu stellen, kann Nerven kosten – muss es aber nicht: Denn ich stehe Ihnen nervenschonend mit kompetenter Beratung und Vertretung sowohl im Antragsverfahren als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Falle einer Leistungsablehnung zur Seite.

Krankentagegeldversicherung

Ihr Versicherer sagt, Ihre Arbeitsunfähigkeit sei nicht nachgewiesen? Oder Sie seien wieder arbeitsfähig? Oder Sie seien zwar arbeitsunfähig, aber auch berufsunfähig, weshalb das Krankentagegeld nun alsbald eingestellt werde? Glauben Sie nicht alles, was der Versicherer sagt, sondern lassen Sie sich fachkundig beraten!

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch und unterhalten sich. Die Frau trägt eine Maske.