Medizinrecht

Ihre Patientenanwältin in Berlin

Kompetente und engagierte rechtliche Unterstützung!

Um den Titel Fachanwältin im Medizinrecht zu erhalten, musste ich besondere Kenntnisse in einer Vielzahl medizinrechtlicher Bereiche nachweisen. Hierzu gehören u.a. die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung der Behandler, das ärztliches Berufsrecht, das Vergütungsrecht der Heilberufe, das Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht, Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts, sowie Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.


Mein größtes Interesse galt dabei stets dem Arzthaftungsrecht und den dabei geltenden Besonderheiten des Verfahrens – und Prozessrechts, weshalb ich mich auch von Beginn an dazu entschieden habe, hierauf meinen Fokus und meine Leidenschaft zu legen. Meine rechtsanwaltliche Tätigkeit im Medizinrecht umfasst daher nahezu ausschließlich die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung.

Ein Skelett mit einer Krankenschwester und einem Patienten im Hintergrund
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