Qualitativ wertvolle Arbeit setzt in meinen Augen voraus, dass man sie mit Interesse und Leidenschaft erbringt. Daher konzentriere ich mich im Medizinrecht auf das Gebiet des Arzthaftungsrechts und im Versicherungsrecht auf die Gebiete der Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung sowie der Krankentagegeldversicherung.
Weil ich diese Rechtsgebiete gerne bearbeite, können Sie von mir neben jahrelanger Erfahrung in diesen Bereichen und einschlägiger Qualifikation vor allem eins erwarten: Engagement für Ihre Sache.
Da ich meine Mandanten trotz hoher Spezialisierung möglichst umfassend betreuen möchte, unterstütze ich Sie parallel zu einem bestehenden Mandat auch gerne und zielorientiert dabei, den gewünschten Grad der Behinderung oder eine Rente wegen Erwerbsminderung durchzusetzen. Auch auf diesen Gebieten kann ich auf jahrelange, einschlägige Erfahrung zurückgreifen.
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2008 habe ich wertvolle Erfahrungen gesammelt und mein fachliches Wissen kontinuierlich erweitert. In meiner eigenen Kanzlei, gegründet im Jahr 2017, konzentriere ich mich auf Fälle aus dem Arzthaftungsrecht sowie dem Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Krankentagegeldversicherung.
Rechtsanwältin für
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